anche Revolution kommt auf leisen Sohlen. Ein Beispiel dafür ist die Einführung von Instant Payments, zu Deutsch Echtzeitüberweisungen, im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Der vom Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss für die sichere Ausführung der extrem schnellen Überweisungen entwickelte Standard SEPA Instant Credit Transfer (kurz: SCT Inst) steht zwar bereits seit November 2017 zur Verfügung. Doch die flächendeckende Verfügbarkeit von Instant Payments lässt bislang noch auf sich warten. Ein Grund dafür: Anders als bei der Einführung von SEPA-Überweisungen und -Lastschriften vor fünf Jahren bleibt es den europäischen Banken selbst überlassen, ob und wann sie ihren Kunden die Möglichkeit für Echtzeitüberweisungen anbieten. Da zur Ausführung einer Echtzeitüberweisung immer zwei gehören – der Absender und der Empfänger, der den Zahlungseingang nach den Regeln von Echtzeitüberweisungen ohne Verzögerung gutschreibt und bestätigt –, muss jedoch die Zahl der teilnehmenden Anbieter erst eine kritische Größe erreichen, bevor sich das Verfahren durchsetzen kann.
Das wird allerdings bald so weit sein. Laut der Fachzeitschrift TreasuryLog werden sich europaweit bis Ende 2019 voraussichtlich mehr als 90 Prozent der Banken auf die Turboüberweisungen vorbereitet haben.
Die Key Facts der Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) auf einen Blick:
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So funktionieren Instant Payments
1. Kunde beauftragt eine Echtzeitüberweisung.
2. Die Zahlerbank prüft, ob die Ausführungsvoraussetzungen erfüllt sind (Routbarkeit, Embargo, etc.). Wenn ja, setzt sie einen „time stamp“ und leitet die Transaktionsinformationen an das Clearinghaus (RT1) weiter.
3. Das Clearinghaus prüft und prozessiert den Zahlungsauftrag und leitet ihn an die Empfängerbank weiter.
4. Die Empfängerbank prüft, ob die Gutschriftvoraussetzungen erfüllt sind. Wenn ja, teilt sie dem Clearinghaus mit, dass die Zahlung abgewickelt werden kann.
5. Die Empfängerbank schreibt dem Zahlungsempfänger den überwiesenen Betrag umgehend gut bzw. stellt ihn zur Verfügung.
6. Das Clearinghaus teilt der Zahlerbank mit, dass die Transaktion von der Empfängerbank angenommen wurde. Daraufhin belastet die Zahlerbank das Konto des Zahlenden mit dem entsprechenden Betrag.
7. Die Zahlerbank informiert den Zahlungsauslöser, dass seine Echtzeitüberweisung erfolgreich / nicht erfolgreich war. Bei der Postbank geschieht das zum Beispiel durch einen Infotext im Online-Banking.
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Für die Erläuterungen der einzelnen Schritte bitte mit dem Mauszeiger auf die jeweilige Nummerierung gehen. Quelle: Postbank
Vorteile für Kunden und Unternehmen
Experten sprechen in Bezug auf Instant Payments von einem Gamechanger im Zahlungsverkehr, der sich zu einer wichtigen Alternative oder Ergänzung zu elektronischen Bezahlverfahren bankfremder Unternehmen wie zum Beispiel PayPal entwickeln könnte. „Ein wesentlicher Vorteil von Instant Payments gegenüber den Paymentlösungen von Drittanbietern liegt darin, dass die Überweisungsbeträge sofort und unwiderruflich auf dem Konto des Empfängers verfügbar sind“, sagt Thomas Otterbeck, Leiter Produktmanagement Zahlungsverkehr Geschäfts- und Firmenkunden bei der Postbank. Vorausgesetzt, dass auch die Unternehmen ihre Systeme echtzeitfähig machen, ergeben sich eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten:
Postbank ermöglicht erstmals EBICS-Sammeleinreichungen für Instant Payments
Postbank Kunden können Überweisungen mittels Instant Payments sowohl empfangen als auch im Onlinebanking beauftragen. „Mit unserem Instant-Payments-Angebot bieten wir unseren Geschäfts- und Firmenkunden vom ersten Tag an ausgereifte Funktionalitäten“, sagt Thomas Otterbeck. Dazu gehört in der Grundfunktionalität zum Beispiel die Kennzeichnung von Echtzeitüberweisungen in allen elektronischen Kontoauszügen. „Für unsere Kunden haben wir eine komplett neue Infrastruktur inklusive einem neuen Clearingsystem implementiert. Damit verbessern wir unsere Einlieferungszeiten für EBICS bei Echtzeitüberweisungen sehr deutlich und sind quasi rund um die Uhr für unsere Kunden erreichbar", betont Otterbeck.
Die Postbank ermöglicht als eine der ersten Banken in Deutschland auch Sammeleinreichungen für Instant Payments über den Electronic-Banking-Standard EBICS. Je Sammler können zunächst bis zu 5.000 Einzelpositionen bis zur Instant-Payments-Höchstgrenze von jeweils 15.000 Euro in einer Datei eingereicht werden. So lassen sich mit einer Sammeleinreichung gegebenenfalls sogar zweistellige Millionenbeträge über Instant Payments kurzfristig transferieren. Der gesamte Auftrag wird in der Regel binnen maximal 30 Minuten erledigt. Ein weiterer Pluspunkt: Zahlungen, die nicht über Instant Payments erfolgen können – etwa weil die Empfängerbank dies nicht akzeptiert –, werden standardmäßig als herkömmliche SEPA-Überweisung ausgeführt. Auf Kundenwunsch kann die Transaktion auch zurückgewiesen werden. Durch Instant Payments können Unternehmen ihre Zahlungsströme und Liquidität noch genauer planen und rücken zugleich näher an die Bedürfnisse ihrer Kunden heran.
Anwendungsvorteile nutzen
Bei der Postbank ist man vom Mehrwert der Echtzeitüberweisungen überzeugt. „Wir gehen davon aus, dass sich Instant Payments über kurz oder lang – insbesondere bei der Anhebung der Betragsobergrenzen von derzeit 15.000 Euro – als bedeutendes Überweisungsverfahren etablieren wird. Die Preise für Echtzeitüberweisungen liegen derzeit noch über denen herkömmlicher Überweisungen, dafür erhalten die Kunden aber eine einfache, schnellere, sicherere und auch kostengünstigere Alternative zu anderen Online-Bezahlverfahren.
Interessant werden die Echtzeitüberweisungen für Unternehmen vor allem dann, wenn sie daraus maßgeschneiderte Anwendungsbeispiele mit einem Mehrwert für sich ableiten und ihre internen Prozesse entsprechend umgestalten. Die Postbank sieht sich hier auch als Sparringspartner für ihre Geschäfts- und Firmenkunden. Jürgen Müller, Senior Zahlungsverkehrsmanager bei der Postbank.: „Mit unserer ausgewiesenen Zahlungsverkehrskompetenz können wir Mittelständlern wie Großunternehmen insbesondere in der Startphase bei der sinnvollen Nutzung von Instant Payments beratend zur Seite stehen“.
Mehr Informationen zum Instant-Payments-Angebot der Postbank erhalten Sie auf der Postbank Homepage in den Bereichen Geschäftskunden und Firmenkunden.
Bildnachweise
Aufmacher-Video: iStockphoto (beaucroft); Grafik: HMC
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